Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Waren und Dienstleistungen von Werkzone3, insbesondere für Laser- und Designarbeiten, personalisierte und individuell gefertigte Produkte, Foto- und Gestaltungsleistungen, Sport- und Trainingsangebote, Eventplanung und Veranstaltungsleistungen, Verleih von Equipment und Werkzeugen sowie sonstige individuell vereinbarte Leistungen.
- Vertragspartner des Kunden ist:
Werkzone3
Inhaber: Martin Zeitschel
Am Dorfplatz 25
99518 Bad Sulza
Deutschland
Telefon: 0152 / 53111002
E-Mail: service@werkzone3.de
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Werkzone3 ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung von Produkten, Leistungen, Preisen oder sonstigen Angeboten auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Eine Anfrage des Kunden stellt zunächst eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
- Ein Vertrag kommt insbesondere durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung durch Werkzone3, ausdrückliche Annahme einer Bestellung oder den vereinbarten Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Auftragsbestätigungen und sonstige Vereinbarungen können insbesondere per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen.
- Soweit ein automatisierter Bestellprozess angeboten wird, ergeben sich die einzelnen Schritte des Vertragsschlusses aus dem jeweiligen Bestellvorgang.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die angegebenen Preise als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
- Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies entsprechend gekennzeichnet wird.
- Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Werkzone3 kann insbesondere bei Individualanfertigungen, größeren Aufträgen, Materialbeschaffungen, Erstkunden, Eventleistungen oder sonstigen projektspezifischen Leistungen eine angemessene Voraus- oder Abschlagszahlung verlangen.
- Als Zahlungsarten können insbesondere Überweisung, Stripe, PayPal oder weitere angebotene Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen.
- Maßgeblich sind die im jeweiligen Bestell-, Angebots- oder Zahlungsvorgang tatsächlich angebotenen Zahlungsarten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt Werkzone3 alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Dateien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
- Hierzu können insbesondere Texte, Namen, Maße, Bilder, Logos, Grafiken, Druck- oder Gravurvorlagen, Terminangaben und Veranstaltungsinformationen gehören.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.
- Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Informationen, Dateien oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitgestellt werden, können zu einer entsprechenden Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen führen.
§ 5 Kundenvorlagen und Bildqualität
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Bilder, Grafiken, Logos und sonstigen Dateien für die gewünschte Verarbeitung ausreichend geeignet sind.
- Werkzone3 kann den Kunden darauf hinweisen, wenn eine Vorlage beispielsweise eine zu geringe Auflösung aufweist, unscharf, verpixelt, schlecht belichtet, kontrastarm oder anderweitig nur eingeschränkt für die gewünschte Bearbeitung geeignet ist.
- Wünscht der Kunde trotz eines entsprechenden Hinweises ausdrücklich die Verarbeitung der Originaldatei ohne Verbesserung oder Nachbearbeitung, erfolgt die Fertigung auf Grundlage der bereitgestellten Datei.
- Qualitätseinschränkungen des Endprodukts, die ausschließlich auf eine ungeeignete oder qualitativ mangelhafte Kundenvorlage zurückzuführen sind, stellen insoweit keinen Mangel der Leistung von Werkzone3 dar.
- Eine kostenlose Neuanfertigung, Nachbearbeitung oder Erstattung kann nicht allein deshalb verlangt werden, weil das Ergebnis aufgrund der bereitgestellten Vorlage beispielsweise unscharf, verpixelt, detailarm oder kontrastarm erscheint.
- Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt, wenn Werkzone3 die vereinbarte oder freigegebene Vorlage fehlerhaft umsetzt.
§ 6 Freigabe von Entwürfen
- Soweit Werkzone3 dem Kunden vor Produktionsbeginn einen Entwurf, eine Vorschau oder einen Korrekturabzug zur Verfügung stellt, ist dieser vom Kunden sorgfältig zu prüfen.
- Die Prüfung umfasst insbesondere Schreibweisen, Namen, Daten, Texte, Motive, Bildauswahl, Größenverhältnisse, Positionierungen und Gestaltung.
- Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die vorgelegte Fassung seinen Vorgaben entspricht.
- Fehler, die bereits in einer vom Kunden ausdrücklich freigegebenen Vorlage enthalten waren, begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenlose Neuanfertigung, soweit Werkzone3 die freigegebene Vorlage korrekt umgesetzt hat.
§ 7 Rechte an Kundenvorlagen, Logos, Marken und sonstigen Inhalten
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung und Weitergabe aller von ihm an Werkzone3 übermittelten Inhalte berechtigt ist.
- Dies gilt insbesondere für fremde Logos und Markenzeichen, Vereinswappen, Fotos und Bilder, Grafiken und Illustrationen, Schriftzüge und Designs, Texte, Namen, geschützte Symbole sowie sonstige urheberrechtlich, markenrechtlich oder anderweitig geschützte Inhalte.
- Mit der Übergabe, Übersendung oder dem Hochladen solcher Inhalte bestätigt der Kunde, dass er über die für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Nutzungsrechte, Einwilligungen und Genehmigungen verfügt.
- Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen von Rechteinhabern, Unternehmen, Vereinen, Verbänden, Fotografen, Designern oder sonstigen Berechtigten einzuholen.
- Werkzone3 ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit, Rechteinhaberschaft oder Rechtekette der vom Kunden bereitgestellten Inhalte umfassend zu überprüfen.
- Bestehen konkrete Zweifel an der Berechtigung des Kunden oder Anhaltspunkte für eine mögliche Rechtsverletzung, kann Werkzone3 einen entsprechenden Nachweis verlangen und die Bearbeitung bis zur Klärung zurückstellen.
- Werkzone3 ist berechtigt, einen Auftrag abzulehnen oder die Bearbeitung einzustellen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass bereitgestellte Inhalte rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen könnten.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für Rechtsverletzungen, die auf von ihm bereitgestellten und von ihm zur Verarbeitung freigegebenen Inhalten beruhen, soweit er diese zu vertreten hat.
- Der Kunde stellt Werkzone3 im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten geltend gemacht werden.
- Die Freistellung umfasst im gesetzlich zulässigen Umfang auch erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
- Dies gilt nicht, soweit Werkzone3 eine Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.
§ 8 Einsatz von Künstlicher Intelligenz
- Werkzone3 kann KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung von Gestaltung, Bildbearbeitung, Textarbeit, Planung oder technischen Arbeiten einsetzen.
- Dies kann insbesondere Bildoptimierungen, Freistellungen, Rekonstruktionen, Gestaltungsvorschläge, Textentwürfe und sonstige kreative oder organisatorische Unterstützungsleistungen betreffen.
- Soweit personenbezogene Kundendaten über KI-Systeme verarbeitet werden, erfolgt dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben und der Datenschutzerklärung von Werkzone3.
- KI-generierte oder KI-unterstützte Ergebnisse können trotz Prüfung Fehler oder unerwartete Abweichungen enthalten.
- Soweit ein entsprechender Entwurf dem Kunden zur Freigabe vorgelegt wird, ist dieser vor der endgültigen Produktion insbesondere auf Inhalt, Namen, Texte, Motive und gewünschte Gestaltung zu prüfen.
- Werkzone3 kann KI-Ergebnisse im Rahmen des jeweiligen Auftrags menschlich überarbeiten und anpassen.
- Eine Garantie dafür, dass jedes ganz oder teilweise KI-generierte Ergebnis selbstständig urheberrechtlichen Schutz genießt, wird nicht übernommen.
- Gesetzlich vorgeschriebene Transparenz- oder Kennzeichnungspflichten werden berücksichtigt, soweit sie auf den jeweiligen Anwendungsfall anwendbar sind.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte an Leistungen von Werkzone3
- Soweit an von Werkzone3 erstellten Designs, Texten, Grafiken, Konzepten oder sonstigen Leistungen Schutzrechte entstehen, verbleiben diese grundsätzlich bei Werkzone3, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Kunde erhält die zur Erfüllung des vereinbarten Vertragszwecks erforderlichen Nutzungsrechte.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck eingeräumt.
- Die Einräumung vereinbarter Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
- Eine darüber hinausgehende Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung kann einer gesonderten Vereinbarung bedürfen.
- Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
§ 10 Individuelle und personalisierte Produkte
- Individualisierte Produkte werden nach den persönlichen Vorgaben des Kunden angefertigt.
- Geringfügige technisch oder materialbedingt unvermeidbare Abweichungen bei Farbe, Struktur, Maserung, Gravurtiefe oder Oberfläche stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Funktion und Gesamtqualität nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
- Insbesondere Holz, Schiefer und andere Naturmaterialien können natürliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur und Oberfläche aufweisen.
§ 11 Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
- Das Widerrufsrecht kann insbesondere bei Waren ausgeschlossen sein, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- Dies kann insbesondere individuell gravierte, beschriftete, personalisierte oder nach Kundenvorgaben hergestellte Produkte betreffen.
- Bei Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht und gegebenenfalls zum vorzeitigen Beginn der Leistung.
- Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die erforderliche Widerrufsbelehrung und das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.
§ 12 Rückgaben, Erstattungen und Beanstandungen
- Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben bestehen.
- Bei individuell gefertigten Produkten besteht kein allgemeines Rückgaberecht allein wegen Nichtgefallens, soweit gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht.
- Bei einer Beanstandung soll der Kunde Werkzone3 möglichst zeitnah kontaktieren und nach Möglichkeit eine Beschreibung sowie aussagekräftige Fotos zur Verfügung stellen.
- Werkzone3 prüft die Beanstandung und nimmt die gesetzlich erforderliche Nacherfüllung oder sonstige Abwicklung vor.
- Qualitätseinschränkungen, die ausschließlich auf einer vom Kunden trotz entsprechenden Hinweises freigegebenen schlechten Vorlage beruhen, begründen entsprechend § 5 keinen Anspruch auf kostenlose Neuanfertigung oder Erstattung.
§ 13 Verleih von Equipment und Werkzeugen
- Überlassene Miet- und Leihgegenstände bleiben Eigentum von Werkzone3.
- Der Kunde verpflichtet sich, überlassene Gegenstände sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies vereinbart wurde.
- Schäden oder Verluste sind Werkzone3 unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch gilt nicht als vom Kunden zu ersetzender Schaden.
- Mietdauer, Rückgabezeitpunkt, Rückgabeort sowie gegebenenfalls eine Kaution werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag geregelt.
§ 14 Eventplanung und Veranstaltungsleistungen
- Art und Umfang der Eventplanungs- und Veranstaltungsleistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Auftrag.
- Werkzone3 kann insbesondere konzeptionelle, organisatorische und koordinierende Tätigkeiten übernehmen.
- Werden Drittanbieter benötigt, richtet sich deren Beauftragung nach der jeweiligen Vereinbarung.
- Werkzone3 haftet nicht für Umstände, die außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs liegen und von Werkzone3 nicht zu vertreten sind, insbesondere wetterbedingte Beeinträchtigungen, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle fremder Dienstleister.
- Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
§ 15 Sport-, Trainings- und Kursangebote
- Umfang und Inhalt von Trainings-, Kurs- und Sportleistungen richten sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.
- Teilnehmer sind verpflichtet, Werkzone3 auf für die Durchführung relevante Einschränkungen hinzuweisen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
- Die Teilnahme erfolgt unter Beachtung der jeweiligen organisatorischen und sicherheitsbezogenen Hinweise.
- Gesetzliche Haftungsansprüche, insbesondere bei von Werkzone3 zu vertretenden Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
§ 16 Termine, Absagen und Stornierungen
- Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
- Kann ein Kunde einen Termin oder eine gebuchte Leistung nicht wahrnehmen, ist Werkzone3 möglichst frühzeitig zu informieren.
- Konkrete Stornierungsbedingungen können im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag vereinbart werden.
- Soweit gesetzlich zulässig, können bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Aufwendungen berücksichtigt werden.
- Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 17 Liefer- und Leistungszeiten
- Angegebene Liefer- und Leistungszeiten sind nur dann verbindliche Termine, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bei Individualanfertigungen beginnt eine vereinbarte Bearbeitungszeit grundsätzlich erst, wenn alle erforderlichen Dateien und Angaben vorliegen, erforderliche Freigaben erfolgt sind und gegebenenfalls eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.
§ 18 Versand und Transportschäden
- Für den Versand von Waren gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Anfallende Versandkosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.
- Kunden werden gebeten, erkennbare Transportschäden möglichst zeitnah zu dokumentieren und Werkzone3 mitzuteilen.
- Gesetzliche Ansprüche werden durch eine unterlassene oder verspätete freiwillige Schadensmeldung nicht eingeschränkt.
§ 19 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Werkzone3, soweit gesetzlich zulässig.
§ 20 Haftung
- Werkzone3 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
§ 21 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei individualisierten Produkten gelten ergänzend die Bestimmungen dieser AGB zu Kundenvorlagen, Freigaben und materialbedingten Abweichungen.
§ 22 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Werkzone3 verarbeitet.
§ 23 Verbraucherstreitbeilegung
Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren besteht:
Werkzone3 ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 24 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Gegenüber Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, ein Gerichtsstand vereinbart werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt hiervon unberührt.
